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 Theorie / Grundlagen

  

Seite 1      Papierkram und Akten  

Seite 2      Militär   NVA / Bundeswehr

 

 Seite 3      Grundlagen                    in fortlaufender Bearbeitung . Die ewige Baustelle

 

 

Ist  RADAR und Funk gefährlich ?

Lege ein Wienerle in die Mikrowelle. Stelle auf 800 W und lasse die Welle 10 Minuten laufen. Ergebnis : Kohle und  Verbrennungen.

Die  von hochfrequenter Strahlung: RADAR , Funk , Antennen mobilen Telefonen ( Handy ) , Telefonleitungen , Stromleitungen, Rundfunksendern etc. abgestrahlte Energie dringt in den menschlichen Körper ein ( cm bis dm ) und erwärmt diesen.  Die Erwärmung kann sehr unterschiedlich erfolgen (hot spots  )Auch geben nicht alle Organe diese Wärmezufuhr gut wieder ab ( Auge z.B. ist sehr  gefährdet ).

Diese Art der Strahlung bezeichnet man als  nicht ionisierend .Atome werden geschoben und gerüttelt, der Körper erwärmt sich. HF soll auch auf die Nervenübertragung eingreifen . ( diese Prozesse sind  elektro- -chemisch, die Übertragung  ist elektrisch ).

Der  allgemeine und anerkannte Wissenstand von heute ist  :

Radarstrahlung ( Handy , etc ) erwärmt das Körpergewebe.

Physiker und Mediziner haben Grenzwerte entwickelt. ( 50 Watt / qm )

Unterhalb dieser Strahlenbelastung gilt diese Strahlung als unbedenklich.

Grenzwerte unterscheiden sich von Land zu Land beträchtlich . ( Faktor 1000 macht aber für den Sicherheitsabstand einige wenige Meter aus.)


Man hat mehrere Möglichkeiten :

Fernhalten von der Quelle , soweit bis die Belastung das zulässige Maß erreicht . ( Zaun um einen Rundfunksender ist ein gutes Beispiel )
Oder die Leistung muss verringert werden .

Spezialfälle wie zeitliche Beschränkung oder Spezialkleidung führen hier zu weit und können erfragt werden. Grenzwerte lassen sich berechnen. (

Schwierigkeiten ergeben sich im praktischen Betrieb mit der Hochfrequenz. Messungen unter gleichen Bedingungen können von Messung zu Messung
beträchtliche Unterschiede im Messergebnis erbringen. Auch die Wahl des Messgerätes ist entscheidend.

Gefahren gehen auch durch Grenzwertüberschreitungen aus , wo man es nicht vermutet . Beispiel : defekter Antennenhohlleiter. Hier kann es örtlich zu erhöhter Abstrahlung und Überschreitung der Grenzwerte kommen.                 ( Verbrennung und rauchende Kleidung )

Durch Radar ( gemeint ist immer auch Telefon , Funk etc) können technische Systeme gestört werden.

Medizinische Hilfsmittel ( Insulinpumpe , Herzschrittmacher etc ) können gestört werden . An metallischen Gebilden entstehen Ströme ( Maschendrahtzaun zB)

 

                    

Treibstoffe lassen sich ( theoretisch ) mit Hochfrequenz entzünden. ( Tankstelle )

Eine praktische Anwendung ist der elektromagnetische Puls ( EMP ),der gezielt durch
Kernwaffen an jedem beliebigen Ort räumlich erzeugt wird. Alle elektrischen Geräte
werden funktionsuntüchtig.

Ergebnis :

Ja . Diese Art von Strahlung kann zu Verbrennungen und Verletzungen führen.
Gefahr für die Gesundheit durch Dauer / regelmäßige Bestrahlung kann nicht ausgeschlossen werden.
Die abgestrahlten Leistungen unterhalb der vom Gesetzgeber vorgegebenen Werte gelten als unbedenklich.
Klage führt bei Nachmessung zur Feststellung der eingehaltenen Grenzwerte und wird in der Regel abgewiesen.

 

           Selber weiter lesen und informieren:

http://www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/index.htm     Interessantes vom  Fachmann

 

      

Was ist Röntgen Störstrahlung

                                    

An Bauelementen mit anliegender Hochspannung entstehet Röntgenstrahlung. Wanderfeldröhre ,Klystron , Magnetron und Amplitron sind die Bezeichnungen für diese Baugruppen.

In der Vergangenheit waren sich Techniker und Soldaten der Gefahr der Störstrahlung Röntgen nicht bewusst.  Ab 40 KV  ( ? ) aufwärts werden diese Störstrahler lebensgefährlich.

 

 

 

Frequenzbereiche        

Frequenzband

 

Der für Hochfrequenz ( RADAR ) betrachtete Bereich bis 300 GHz ist von der physikalischen Natur her mit Licht , infrarot (Wärmemaschinen , med.) bzw. Röntgenstrahlung vergleichbar. Entsprechend dem Energiegehalt und dem Eindringvermögen in menschliches Gewebe sind die Wirkungen unterschiedlich. Infrarotstrahlung kann Gewebe erwärmen , Lichtstrahlung Gewebe bräunen (Haut) bzw. als UV im Hochgebirge die Haut schädigen. Radarstrahlung bzw. Funk etc. kann keine Elektronen aus dem Atom schlagen .( Ionisation ) Direkte chemische Vorgänge können nicht eingeleitet werden. Indirekt können durch hochfrequente Strahlung Stoffwechselvorgänge beeinflusst werden . (Störungen Informationsfluss in den Zellen )

                                       

          

                                 Übung :

gegeben Mikrowelle    Frequenz :             f = 2,45 GHz .

Gesucht :                       Wellenlänge  

C = Lichtgeschwindigkeit    c = 300.000 km/s = 300.000 · 103 m/s =    3*108 m/s

                       l     Wellenlänge   =  c  /  f 

                        l     =    3*108 m/s   /    2,45 *109   1/s      =        12,9  cm

 

c = l * f         f = c / l          l = c / f

 

 

 

Wirkung von RADAR Strahlung

 

Mensch

     mittelbare / indirekte Wirkung

        Berührungsströme , Körperströme

        Beeinflussung von Körperhilfsmitteln : Insulinpumpe, HSM

      

    unmittelbar , direkt

         Thermische Wirkungen

         Erwärmung , Verbrennung, Augapfel

 

        athermische Wirkungen

         Störungen Nervenleitung, Veränderung Blutbild, Öffnen von Ionenkanälen ( sehr hohe Leistung )

 

 

          Technik

Versagen

Explosion technischer Gase

Störungen

 

 

 

Abstandsgesetz im Zusammenhang mit dem Grenzwert

 

 

 

 

 

 

                        

 

Radarstationen senden Radarstrahlen ab.

Radarstrahlung ist eine "nicht ionisierende
" elektromagnetische Hochfrequenzstrahlung
(HF-Strahlung) mit Wellenlängen, die vom
Dezimeter- bis zum Millimeterbereich reichen.
Ihre Frequenz liegt im ein- bis zweistelligen
Giga-Hertzbereich .
Strahlungen mit einer Frequenz von rund 1 GHz
bis zur Höhe
der Frequenz der Infrarotstrahlung werden als
Mikrowellen bezeichnet.
Mikrowellen, und damit auch Radarstrahlung,
sind als elektromagnetische
HF-Strahlung in vielen Eigenschaften z.B. dem
Infrarot-Licht den UKW-,TV- oder UV-Strahlen
vergleichbar; auch sichtbares Licht gehört dazu.
Sichtbares Licht ist mit Wellenlängen von
ca. 350 nm  bis 800 nm
allerdings erheblich kurzwelliger als Radarstrahlung.

Mikrowellen begegnet man im Alltag zum Beispiel
in Mikrowellenherden (ca. 2,45 GHz), bei der
Signalübertragung beim Satellitenfernsehen oder
dem Mobilfunk-Netz (z.B. 1,8 GHz).

Ein Radargerät sendet dabei, je nach Art
des Einsatzes, sowohl eine
Dauerstrichleistung wie auch eine gepulste
Strahlung ab.

Die gepulste Radarstrahlung
hat dann z.B. ein Taktverhältnis von 1: 1000.
Das heißt, dass z.B. jede Millisekunde (ms)
ein HF-Impuls mit einer Dauer von z.B. 1µs
und mit einer Energie bis in den Megawattbereich
(MW) hinein abgestrahlt wird. Aus der Laufzeit
eines derartigen Impulses von dem Radargerät
bis zum Zielobjekt (Rakete, Flugzeug,) und
anderen Parametern (Antennenwinkel,
Phasenverschiebung) lassen sich Entfernung,
Bewegungsrichtung und Geschwindigkeit des
Zielobjekts berechnen und auf Monitoren anzeigen.

Die größte Gefahr, die von Mikrowellen
und damit auch von Radarstrahlung mit
hoher Energiedichte ausgeht - wie zum
Beispiel bei großen Radaranlagen - liegt
darin, dass Menschen, die in der Nähe des
Senders  geratenschwere
äußere Verbrennungen erleiden können.

Eine Gefährdung lässt sich aber durch
Aufklärung, entsprechende Warnschilder
oder Abschirmungen wirksam vermeiden.

 

 

26. BImSchV

                          Rechtliche Grundlagen, Grenzwerte und Vorsorge
Seit 1997 gilt in Deutschland die "Verordnung über elektromagnetische Felder" auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV). Diese Verordnung wurde zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren elektromagnetischer Felder erlassen. Sie stützt sich auf Empfehlungen der Strahlenschutzkommission und der "Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung" (ICNIRP). Grundlage dieser Empfehlungen sind die wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitsrelevanten biologischen Wirkungen, die durch Feldeinwirkung ausgelöst werden können. Die in der Verordnung festgelegten Grenzwerte gelten im Hochfrequenzbereich für ortsfeste Sendeanlagen.

 

Frequenz f [MHz] Elektrische Feldstärke*) E [V/m] Magnetische Feldstärke*) H [A/m]
10 - 400 27,5 0,073
400 - 2.000 1,375 x f1/2 0,0037 x f1/2
2.000 - 300.000 61 0,16
*) Effektivwerte, gemittelt über 6-Minuten-Intervalle

Grenzwerte der 26. BImSchV im hochfrequenten Bereich für ortsfeste Anlagen

Ziel der Grenzwerte ist es, vor den wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken zu schützen.

Neben den nachgewiesenen Risiken gibt es einzelne Hinweise auf mögliche biologische Wirkungen der hochfrequenten Strahlung bei geringen Feldintensitäten. Deshalb werden die Grenzwerte durch geeignete Vorsorgemaßnahmen ergänzt. Ziel dieser, vom BfS empfohlenen Vorsorgemaßnahmen ist die Sicherstellung, dass:

  • Bürgerinnen und Bürger möglichst geringen Intensitäten der HF-Felder ausgesetzt sind,
  • umfassende, objektive und sachliche Information für Bürgerinnen und Bürger verfügbar sind und
  • wissenschaftliche Unsicherheiten durch gezielte und koordinierte Forschung geklärt werden.

Für die verschiedenen Anwendungsbereiche hochfrequenter Strahlung ergibt sich daraus eine Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen, die bei den einzelnen Anwendungen angesprochen werden.

Im Jahr 1999 hat der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zum Schutz der Bevölkerung bei Einwirken elektromagnetischer Felder verabschiedet (1999/519/EC). Diese stützt sich ebenfalls auf die internationalen Empfehlungen. In dem durch die 26. BImSchV abgedeckten Bereich sind die Zahlenwerte der Empfehlung und die Grenzwerte der Verordnung identisch.

Im Bereich des Mobilfunks sind die geltenden Grenzwerte frequenzabhängig. Für die verschiedenen Mobilfunknetze errechnen sich aus der Tabelle die folgenden Grenzwerte: Für das D-Netz (um 900 MHz) ergibt sich ein Grenzwert von 41 V/m für die elektrische Feldstärke und von 0,11 A/m für die magnetische Feldstärke. Dies entspricht einer Leistungsflussdichte von 4,5 W/m². Für das E-Netz (um 1800 MHz) betragen die entsprechenden Werte 58 V/m, 0,16 A/m und 9,2 W/ m². Für das UMTS-Netz (um 2 GHz) gelten folgende Werte: 61 V/m, 0,16 A/m und 10 W/ m²

Die 26. BImSchV gilt nur für Funksendeanlagen, die gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden. Die Funksendeanlagen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden darin nicht erfasst. Die "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) vom 20. August 2002 (BGBl. I, S. 3366) erweitert den Anwendungsbereich des Bundesimmissionsschutzrechtes insofern, als u. a. auch öffentlich-rechtliche Betreiber einbezogen werden. In der BEMFV ist das Standortbescheinigungsverfahren geregelt. Gem. § 16 BEMFV gilt § 4 und damit die Regelungen über die Standortbescheinigung bis zum 31. Dezember 2003 nicht für ortsfeste Funkanlagen, die vor dem 20. August 1997 in Betrieb genommen wurden. Dies bedeutet, dass nach der genannten Übergangsfrist auch die öffentlich-rechtlichen Sender unter den Voraussetzungen der §§ 4 ff. BEMFV eine Standortbescheinigung benötigen. Im Rahmen dieses Standortbescheinigungsverfahrens sind gem. § 5 Abs. 1 BEMFV i. V. m. § 3 BEMFV u. a. die Grenzwerte der 26. BImSchV zu berücksichtigen.

Gem. § 16 Satz 2 BEMFV findet § 4 BEMFV und damit die Regelungen über die Standortbescheinigung aber auch heute schon auf ortsfeste Funkanlagen öffentlicher Betreiber Anwendung, wenn eine solche Anlage nach Inkrafttreten dieser Verordnung technisch verändert wurde oder an ihrem Standort weitere ortsfeste Funkanlagen errichtet wurden. Eine technische Veränderung einer Funkanlage nach Inkrafttreten der BEMFV wird wie eine Neuerrichtung behandelt.

Die öffentlich-rechtlichen Sendeanlagen wurden aber auch schon in der Vergangenheit und werden weiterhin genauso wie die privaten Rundfunk- und Fernsehsender bei der Erteilung von Standortbescheinigungen für andere Sendeanlagen bei der Festlegung der Sicherheitsabstände berücksichtigt.

 

  FAQ      

                             Fragern , die immer wieder gestellt werden

Grenzwert

 Grenzwert

 

 

  •          Wie groß ist der Grenzwert für mich ?

             Grenzwerte haben verschiedene Einheiten : Volt / Meter oder   Leistung / Fläche

Grenzwerte werden in Watt / m2 oder mW / cm 2 angegeben. Um diesen Grenzwert einzuhalten , muss ich mich genügend weit entfernen. Der Abstand mit dem Grenzwert lässt sich sehr einfach berechnen.

Nachmessen vor Ort bringt Gewissheit ,ob der Grenzwert / Leistung vor Ort genügend klein ist. Grenzwerte unterscheiden sich von Land zu Land teilweise um Faktor 1000. ( ! ).

Nachrechnen ergibt aber , dass sich Sicherheitsabstände um max. einige ( ! ) Meter  verändern. Abstandshalbierung ( 1/2 ) bringt Reduzierung der Leistung um den Faktor 4 auf 25 % der ursprünglichen Leistung.

Für Funk und RADAR , Radio- UKW Und TV Sendeanlagen : 50 W /m 2 ( beruflich exp. Personal )Oder : 0,4 W / Kg über 6 Minuten. ( beruflich exponiertes Personal ). Der Wert für die Bevölkerung wird noch einmal um 5 herabgesetzt. auf 0,08 W / Kg und liegt 50 fach unter der Schwelle , bei der gesundheitliche WIRKUNGEN auftreten.
 

 


 

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